Ihr zuverlässiger Partner für die Verwaltung Ihrer Immobilien
Unsere Expertise liegt speziell in der Betreuung kleiner Eigentümergemeinschaften, die von vielen Verwaltungen stiefkindlich betreut werden. Durch unsere auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Objektbetreuung konzentrieren wir uns gezielt auf die spezifischen Herausforderungen und Anliegen kleiner WEG‘s.
Durch digitale Prozesse erhöhen wir die Effizienz in den Verwaltungsabläufen und sind so in der Lage jeder WEG, egal in welcher Größenordnung, den bestmöglichen Service zu bieten.
Wir bieten Ihnen das Können und die Qualität von professionellen und zertifizierten Verwaltern, insbesondere für Ihre kleine WEG. Unsere Betreuung stellt (u.a. durch unser Online-Portal) eine optimale Kommunikation zwischen Eigentümern und Verwaltung dar.
"Ihre WEG ist uns nicht zu klein oder zu aufwändig!"
Es ist Zeit für einen Wechsel? Wir unterstützen Sie dabei!
Mein Name ist Christian A. Terjung. Ich bin Geschäftsführer der Transparenta GmbH. Ich bin geprüfter Immobilienökonom (VWA). Zusammen mit meinem Team sind wir seit 2016 als Hausverwaltung tätig. Durch stetige Fortbildungen und Erweiterungen unserer Kenntnisse und unserer Angebote, haben wir uns einen verlässlichen Ruf in der Branche erworben. Wir bringen nicht nur unsere langjährige Erfahrung, unser umfassendes Fachwissen und unsere Leidenschaft für unsere Arbeit mit. Wir haben mittlerweile ein Netzwerk für alle anfallenden technischen Gewerke aufgebaut, welches wir unseren Eigentümergemeinschaften bei Bedarf zur Verfügung stellen können und gerne beratend begleiten. Unsere Kunden schätzen unsere schnelle Reaktionszeit, unsere Transparenz und unser Engagement für ihre Bedürfnisse.
Wir bieten eine breite Palette von Leistungen für die Verwaltung Ihrer Immobilien an. Dazu gehören unter anderem:
Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und SIE bei der offensichtlichen Ihrer Ziele zu unterstützen.
Wissenswertes
Das neue WEG Gesetz ist mit dem 01.Dezember 2020 in Kraft getreten. Für Eigentümergemeinschaften hat dies weitreichende Folgen.
Gem. § 26 Abs. 3, Satz 1, Abs. WEG kann der Verwalter jederzeit grundlos gekündigt werden. Der Verwaltervertrag endet automatisch nach Ablauf von 6 Monaten seit der Abberufung. Bei einem geplanten Wechsel der WEG-Verwaltung beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen bei der Formulierung der entsprechen Beschlüsse zur Seite.
Bei baulichen Veränderungen benötigen Sie nicht mehr die Zustimmung aller Eigentümer. Mit einer einfachen Mehrheit kann jetzt ein Beschluss gefasst werden.
Nach § 20 Abs. 2 WEG wurde Eigentümern ein Recht auf Zustimmung baulicher Veränderungen eingeräumt. Dazu zählen insbesondere:
Auch hier informieren wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren oder uns beauftragen? Kontaktieren Sie uns jetzt über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 02043 - 4020656.
Gerne können Sie auch direkt einen Termin buchen.
Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.