Wissenswertes

Informationen

Das neue WEG Gesetz ist mit dem 01.Dezember 2020 in Kraft getreten. Für Eigentümergemeinschaften hat dies weitreichende Folgen.

Gem. § 26 Abs. 3, Satz 1, Abs. WEG kann der Verwalter jederzeit grundlos gekündigt werden. Der Verwaltervertrag endet automatisch nach Ablauf von 6 Monaten seit der Abberufung. Bei einem geplanten Wechsel der WEG-Verwaltung beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen bei der Formulierung der entsprechen Beschlüsse zur Seite.
Bei baulichen Veränderungen benötigen Sie nicht mehr die Zustimmung aller Eigentümer. Mit einer einfachen Mehrheit kann jetzt ein Beschluss gefasst werden.

Nach § 20 Abs. 2 WEG wurde Eigentümern ein Recht auf Zustimmung baulicher Veränderungen eingeräumt. Dazu zählen insbesondere:

Auch hier informieren wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.